Medizindatenschutzrecht

Der Bereich des Medizindatenschutzrechts erlangt eine immer größere Relevanz im Bereich des Medizinrechts. Denn je mehr IT im Gesundheitswesen z. B. zur Behandlung von Patienten eingesetzt wird, desto komplexer und relevanter werden die damit durchgeführten Datenverarbeitungen. Damit steigt automatisch die Relevanz und Bedeutung der zu verarbeitenden Daten des Patienten oder anderer Betroffener. Je größer die Bedeutung dieser Daten wird, umso größer wird automatisch auch die Relevanz ihres Schutzes.

Der Schutz von Gesundheitsdaten ist aus mannigfaltigen Rechtsgründen notwendig, weshalb er weitaus mehr rechtliche Bereiche erfasst, als nur den „Datenschutz“. Gleichwohl kommt dem Datenschutz durch die Neuerungen der EU-Datenschutzgrundverordnung in Zukunft eine ganz neue Qualität zu, da bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben nunmehr abschreckende Sanktionsmöglichkeiten drohen.

Die Beratung im Bereich „Schutz von Daten“ ist alles andere als ein einfaches Unterfangen, denn es existiert diesbezüglich keine „0815-Lösung“, die man auf jeden Sachverhalt gleichermaßen anwenden könnte. Vielmehr ist es bei einer Beratung unumgänglich, den jeweiligen Einzelsachverhalt rechtlich, technisch und organisatorisch zu erfassen. Um eine Vorstellung von den im jeweiligen Sachverhalt einschlägigen Vorschriften zu bekommen, gilt es ferner immer auch die jeweiligen Interessen des Verantwortlichen an der Datenverarbeitung und seiner Stakeholder zu analysieren.

Tiefgehende Kenntnisse über die technischen und organisatorischen Strukturen im Gesundheitswesen und den diesbezüglich einschlägigen rechtlichen Anforderungen, sind daher unerlässlich.

Die von uns auf diesen hochkomplexen rechtlichen/technischen und organisatorischen Bereich spezialisierten Anwälte beraten zum einen sowohl Betreiber wie Krankenhäuser, MVZ, (Zahn-)Arztpraxen in der Implementierung / Umsetzung der rechtlichen Anforderungen.

Zum anderen unterstützen sie Hersteller bspw. von Software-Medizinprodukten oder sonstiger Software, in der Implementierung der Prinzipien von „Privacy und Security by Design“ in ihren Produkten.

Anwälte Medizindatenschutzrecht

 

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