Schwerpunkt unserer langjährigen strafrechtlichen Beratungspraxis bildet das Medizinstrafrecht. Unsere Anwälte wissen um die vielfältigen strafrechtlichen Risiken der ärztlichen Berufsausübung und haben stets im Blick, dass die Folgen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens für Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen schnell existenzbedrohend sein können. Hier sehen wir einen besonderen Verantwortungsbereich individueller Beratungsleistung, denn schon die Verhängung einer Geldstrafe kann den Entzug der Approbation zur Folge haben. Daneben führt die mediale Aufmerksamkeit zu einer besonderen öffentlichen Wahrnehmung des Medizinstrafrechts - mit weitreichenden Konsequenzen für die Reputation von betroffenen Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen.
Den zunehmend spezialisierten Ermittlungsbehörden treten wir mit Fachwissen und Erfahrung entgegen. Für uns sind fundierte Kenntnisse sowohl im Medizinrecht als auch im Strafrecht selbstverständlich und unerlässlich.
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