06/04/2020
Das „Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)“ verpflichtet die Pflegekassen die Finanzierung COVID-19 bedingter Mehrkosten und Mindererlöse auszugleichen.
Im Rahmen des „Pflege-Rettungsschirms“ werden Änderungen und Sonderregelungen im Krankenhausfinanzierungsgesetz, Krankenhausentgeltgesetz, Fünften und Elften Buch Sozialgesetzbuch, sowie Änderungen des Berufsausbildungsförderungsgesetz vorgenommen. Die Pflegekassen werden mit einem finanziellen Rettungsschirm in die Pflicht genommen, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen unbürokratisch zu unterstützen. Hierfür können Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds beantragt werden. Hierunter fallen sowohl Mehrausgaben für Sachmittel in Bezug auf Schutzausrüstung wie bspw. Schutzkleidung und Desinfektionsmittel sowie zusätzliche Personalkosten, als auch Mindererlöse, die durch einen vorgeschriebenen Aufnahmestopp aufgrund Quarantänefällen entstehen. Speziell in der ambulanten Versorgung können Kosten von den Pflegekassen erstattet werden, wenn der Pflegedienst und Angehörige die pflegerische Versorgung eines Pflegebedürftigen nicht mehr gewährleisten können und hierfür andere Leistungserbringer oder private Personen eingesetzt werden.
Des Weiteren wurden bereits seit 23.04.2020 Maßnahmen zur Entlastung von Pflegeinrichtungen getroffen. Diese wurden mit Gültigkeit bis Ende September 2020 festgesetzt und umfassen das Aussetzen des Pflege-TÜVs sowie der Erhebung von Indikatoren zur Qualitätssicherung der Pflegeinrichtungen, der Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst als auch das Aussetzen von Beratungsbesuchen zur Qualitätssicherung im häuslichen Bereich.
Die Frage nach einem „Pflegepersonal-Rettungsschirm“ bleibt bisher unbeantwortet.
Die pflegerische Versorgung kann jedoch nicht nur mit finanziellen Lösungen gewährleistet werden. Im Gesundheitswesen herrscht seit Jahren Personalmangel. Nun ist medizinisches Personal öffentlich aufgefordert, sich aus dem Erziehungsurlaub, dem Renten- oder Studentenstatus oder als Berufsaussteiger zu melden und sich zur Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Öffentlichkeitswirksame Klinikgruppen haben selbstorganisierend durch Aufrufe Personal „auf Abruf“ rekrutiert, um sich auf ein weiter ausbreitendes Corona-Szenarium vorzubereiten. Jedoch hat bspw. das ortsansässige und verhältnismäßig kleine Pflegeheim keinerlei Optionen öffentliche "Bedarfsfall-Akquise" zu betreiben. Auf der Suche nach einer zentralen Stelle, die angebotene Hilfen von Pflegepersonal verwaltet und entsprechend koordiniert, stellt man fest, dass keine öffentlich zuständige Verwaltung hierfür eingerichtet ist. Weder an der ortsansässigen Behörde noch an der zuständigen Landkreisbehörde.
Das Bundesministerium hat auf Nachfrage vom 24.03.2020 am 27.03.2020 folgende Lösung:
„Eine Vermittlung ist uns jedoch nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an Einrichtungen vor Ort, z.B. Gesundheitsämter, Unikliniken, Krankenhäuser, Pflegeheime, regionale kassenärztliche Vereinigungen oder Ärztekammern, möglicherweise auch ambulante Pflegedienste und Wohlfahrtsorganisationen. Auch die Nachbarschaftshilfe ist ein geeigneter Ansprechpartner als erste Anlaufstelle, aus der sich zweckdienliche Einsatzorte ergeben können.“
Im Falle eines flächendeckenden Bedarfs hat dies zur Folge, dass Pflegekräfte, die sich bei öffentlichkeitswirksamen Kliniken zur Verfügung gestellt haben, von diesen dann auch aktiviert werden. Des weiteren ist es - im Falle des Bedarfs - so, dass sich Pflegekräfte an mehreren Stellen zur Unterstützung angeboten haben (wie auch die Handlungsempfehlung des BMG). Hier wird sehr viel Zeit dann darauf verwendet werden diese, noch verfügbaren, Pflegekräfte ausfindig zu machen und zu ergattern. Somit wird es ein Wettkampf um Pflegekräfte auf Zeit. Wer schneller ist gewinnt.
Die Bürgerinitiativen match4healthcare und #pflegereserve gehen hier mit einem guten Lösungsansatz voraus und haben eine Plattform für Hilfesuchende und Helfende ins Leben gerufen. Unterstützer dieser Projekte sind u. a. die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Wenn diese von allen Institutionen und Helfenden genutzt wird, könnte dies die Koordination erleichtern.
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Vinckeweg 29 (Pier 29), 47119 Duisburg | Tel.: 0203 75964-811
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